Psychische Gefährdungsbeurteilung​

Unternehmen und andere Organisationen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter*innen nach deren psychischem Fehlbeanspruchungspotenzial zu bewerten und bei festgestelltem Bedarf Abhilfe zu schaffen.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung hat folgende Schritte:

  1. Festlegung von Tätigkeiten/ Bereichen
  2. Ermittlung
  3. Beurteilung
  4. Maßnahmen
  5. Wirksamkeitskontrolle
  6. Dokumentation
  7. Fortschreibung

Ich begleite Organisationen im gesamten Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz. So sind Sie nicht nur rechtssicher, was den ordnungsgemäßen Nachweis der Gefährdungsbeurteilung angeht, sondern machen sie zu einer wertvollen Organisationsentwicklungsmaßnahme, die Ihr Unternehmen wirklich weiterbringt.

Für die Ermittlung und Beurteilung kommen unter anderem folgende Verfahren zum Einsatz:

  • Mitarbeiter*innenbefragungen/ Screenings, z.B. mit dem DigA (Diagnoseinstrument für gesundheitsförderliche Arbeit), einem daraus weiterentwickelten Fragebogen oder Checklisten der Unfallversicherungsträger
  • Beobachtungsinterviews, z.B. mit dem SPA (Screening psychischer Arbeitsbelastungen) der Universität Potsdam.
  • Workshops, z.B. Arbeitssituationsanalyse
  • Kombinierte Vorgehensweisen, z.B. Mitarbeiter*innenbefragungen mit darauf aufbauenden Workshops oder Fokusgruppen